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OLG Karlsruhe, 28.01.1998 - 6 U 244/96 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- BGH, 29.06.1995 - I ZR 137/93
Verbraucherservice - Barzahlungsnachlaß
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.01.1998 - 6 U 244/96
Eine derartige Antragsformulierung genügt grundsätzlich nicht dem Erfordernis der Bestimmtheit (BGH WRP 1995, 1026, 1027 - "Verbraucherservice" m.w.N.).Eine derartige Auslegung setzt nämlich voraus, daß der Sachvortrag das mit dem selbst nicht hinreichend klaren Antrag Begehrte im Tatsächlichen eindeutig umschreibt und diese tatsächliche Gestaltung zwischen den Parteien nicht streitig ist (BGH WRP 1995, 1026, 1027).
- BGH, 24.03.1994 - I ZR 42/93
Cartier-Armreif - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.01.1998 - 6 U 244/96
Die in § 13 Abs. 2 Nr. 1 UWG enthaltene erweiterte Klagebefugnis dient demgegenüber der Wahrung von Allgemeininteressen und schließt die Geltendmachung von fremden Individualansprüchen nicht ein (vgl. BGH GRUR 1994, 630, 634 -"Cartier-Armreif") Daß die behauptete Verletzung des Urheberrechts der Fa. T. (für sich genommen) auch Interessen der Mitbewerber, der Verbraucher oder der Allgemeinheit beeinträchtigt, läßt sich dem Vorbringen des Klägers nicht entnehmen. - BGH, 23.06.1994 - I ZR 15/92
Namensschutz des Deutschen Roten Kreuzes
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.01.1998 - 6 U 244/96
Daher darf ein Verbotsantrag nicht derart undeutlich gefaßt sein, daß sich die beklagte Partei nicht erschöpfend verteidigen kann und die Entscheidung darüber, was ihr verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen wäre (BGH GRUR 1992, 561, 562 - "Unbestimmter Unterlassungsantrag II"; BGH WRP 1994, 822, 824 - "Rotes Kreuz").
- BGH, 10.10.1996 - I ZR 129/94
Architektenwettbewerb - Vorsprung durch Rechtsbruch; BGB - Störerhaftung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.01.1998 - 6 U 244/96
Den Buchführungshelfern war es weder möglich noch zumutbar, im Rahmen ihrer Zusammenarbeit mit dem Kläger, der Steuerberaterin S. und später der Fa. A., Nachforschungen darüber anzustellen, ob diese jeweils zur Hilfeleistung in Steuersachen tatsächlich berechtigt sind bzw. waren (vgl. BGH WRP 1997, 325, 327 - "Architektenwettbewerb"). - BGH, 08.06.1994 - VIII ZR 178/93
Umfang der Hemmung der Rechtskraft durch Einlegung der Berufung; Beseitigung der …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.01.1998 - 6 U 244/96
Eine Berufung, welche die Richtigkeit der Klageabweisung durch die erste Instanz nicht in Frage stellt und ausschließlich einen neuen, bislang nicht geltend gemachten Anspruch zur Entscheidung stellt, ist unzulässig (BGH WRP 1995, 539, 540; WM 1994, 1996, 1997; NJW-RR 1994, 1404; NJW-RR 1989, 254). - BGH, 09.04.1992 - I ZR 171/90
Unbestimmter Unterlassungsantrag II
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.01.1998 - 6 U 244/96
Daher darf ein Verbotsantrag nicht derart undeutlich gefaßt sein, daß sich die beklagte Partei nicht erschöpfend verteidigen kann und die Entscheidung darüber, was ihr verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen wäre (BGH GRUR 1992, 561, 562 - "Unbestimmter Unterlassungsantrag II"; BGH WRP 1994, 822, 824 - "Rotes Kreuz"). - BGH, 12.07.1994 - VI ZB 43/93
Beseitigung der Beschwer bei Klageänderung im Berufungsverfahren
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.01.1998 - 6 U 244/96
Eine Berufung, welche die Richtigkeit der Klageabweisung durch die erste Instanz nicht in Frage stellt und ausschließlich einen neuen, bislang nicht geltend gemachten Anspruch zur Entscheidung stellt, ist unzulässig (BGH WRP 1995, 539, 540; WM 1994, 1996, 1997; NJW-RR 1994, 1404; NJW-RR 1989, 254). - BGH, 08.11.1988 - VI ZR 117/88
Zulässigkeit der Berufung bei Änderung der Klage in der Berufungsinstanz
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.01.1998 - 6 U 244/96
Eine Berufung, welche die Richtigkeit der Klageabweisung durch die erste Instanz nicht in Frage stellt und ausschließlich einen neuen, bislang nicht geltend gemachten Anspruch zur Entscheidung stellt, ist unzulässig (BGH WRP 1995, 539, 540; WM 1994, 1996, 1997; NJW-RR 1994, 1404; NJW-RR 1989, 254).